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- Häufig gestellte Fragen
Wie wird die e-Rechnung berücksichtigt?
Ab dem 01.01.2025 müssen Betriebe lediglich e-Rechnungen annhemen können, es ist noch nicht verpflichtend e-Rechnungen zu versenden.
e-Rechnungen zu versenden wird vorausslichtlich erst 2026 verpflichtend. Der FewoManager wird die Software bereits im Laufe des Jahres 2025 anpassen..